Mal die Info aus dem Link hier reinkopiert
Mitgliedsbeiträge:
Jahresbeitrag: 49,00 EUR (Aufnahmegebühr 15,00 EUR)
Der Beitrag gilt für ein Zeitjahr, wird also für das laufende Kalenderjahr anteilig mit
monatlich 4,08 EUR berechnet (bzw. 3,58 EUR bei sozialer Ermäßigung).
Ermäßigter Jahresbeitrag: 43,00 EUR (Aufnahmegebühr 15,00 EUR)
Der ermäßigte Beitrag gilt für ALGII-, Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger, Studenten usw.
Mit Beginn der Mitgliedschaft ist ein Jahresbeitrag zu entrichten.
Gilt für Münster.
Mehr kann ich hier auch nicht raten.
... das ist absolut richtig:
Wenn die Kaninchenhaltung der einzige Grund für die Kündigung ist steht folgendes außer Frage: Kleintiere, zu denen Kaninchen definitiv zählen, sind kein Kündigungsgrund, der Vermieter kann dir nicht wegen drei Kaninchen kündigen. Würde er dies in die Kündigung schreiben wäre diese wahrscheinlich gar nicht wirksam.
Selbst wenn im MV stehen würde "Kleitiere verboten" wäre diese Klausel nichtig; Kleintiere sind im Mietrecht sogenannte "Käfigtiere" und immer erlaubt.
Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Rat aber da dich das was kosten wird, würde ich, wenn die Wohnung eh verkauft werden soll, mich trotzdem schon mal nach einer neuen Bleibe umsehen.
Liebe Grüße
Birgit
„Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer
Man kriegt Prozesskostenhilfe usw.....
Es kann aber nicht jeder der nicht viel verdient einfach mal so zum Anwalt gehen und dann bezahlen wir das, das wär ja wohl auch wahnsinn.
Sie hätte schon längst einfach mal Beratungsstellen aufsuchen können.
Mieterschutzbund etc...aber sie unternimmt ja nichts.
Mündliche Mietverträge sind vor Gericht ganz bestimmt nicht von Vorteil.
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